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Ausbau und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Werdau
Die Stadtverwaltung Werdau beabsichtigt folgende Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Werdau sowie auf dem sich davor befindlichen Bahnhofvorplatzes durchzuführen:
„Ausbau und Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes in Werdau als Verknüpfungsstelle ÖPNV/SPNV“ mit einer Zuwendung aus Mitteln des Freistaates Sachsen zur Verbesserung des Bedingungen im schienen- uns straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (RL-ÖPNV).
„Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes“
„Klimaschutzinitiative: Errichtung einer Fahrradabstellanlage mit 28 Fahrradstellplätzen, 10 Fahrradschließfächer und 4 E-Bike Ladestationen am Verknüpfungspunkt ÖPNV/SPNV Bahnhof Werdau“, Förderkennzeichen: 67K20086 mit einer Zuwendung aus den Mitteln des Nationalen Klimaschutzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
„Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leistet. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wir Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“
„Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Werdau als ÖPNV-/SPNV-Verknüpfungsstelle Bahnhof Werdau“ mit Finanzhilfen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) gemäß der allgemeinen Richtlinie zur Gewährung von Finanzhilfen des ZVMS vom 25.06.2010.
Ausgangspunkt
Die Stadt Werdau als Baulastträger des Bahnhofsvorplatzes und Gebäudeeigentümer des Empfangsgebäudes Bahnhofsplatz 1 plant seit 10 Jahren die Umgestaltung des ÖPNV-Umsteigepunktes.
Dazu fasste der Stadtrat am 17.04.2014 einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich Bahnhofsgebäude zum modernen Verknüpfungspunkt ÖPNV/SPNV.
Nach Eingang der Zuwendungsbescheid konnte am 26.01.2023 der Baubeschluss durch den Werdauer Stadtrat erfolgen zum:
- Komplettrückbau des Werdauer Bahnhofgebäudes,
- zum Neubau der Verkehrsanlage,
- zur Neuerrichtung von Zugangsüberdachung, Warteraum und öffentlicher Toilettenanlage
- sowie für den Bau einer Fahrradabstellanlage
in Anlehnung an den abgebildeten Lageplanentwurf mit einem Gesamtkostenbudget in Höhe von ca. 4.530.000 EUR.
Der durch den Komplettrückbau steht nunmehr ausreichend Platz für die Verkehrsanlage und für das moderne Servicegebäude, welches sich auf die notwendigsten Zwecke konzentriert, zur Verfügung.
Der vorhandene Aufzugsschacht mit Maschinenraum und die Treppenanlage zur Unterführung bleiben im Bestand unverändert.
Im Anschluss an den Rückbau soll eine neue Überdachung des Zugangsbereich zum Aufzug und zur Unterführung sowie ein Gebäude mit Warteraum und öffentlicher Behindertentoilette hergestellt werden.
Weiterhin wird der gesamte Busplatz rückgebaut und neu erschlossen. Es werden moderne Haltestellen und Parkplätze sowie PKW-E-Ladestellen für die Reisenden entstehen.
Terminplan:
Die Baufeldfreimachung des Bahnhofsgebäudes von bahnbetriebsnotwendigen Anlagen ist abgeschlossen und bezahlt.
Der Rückbau der Außenhülle des Empfangsgebäudes muss zwischen 17.04.2023 und 14.05.2023 erfolgen. In diesem Zeitraum ist die Gleissperrung des direkt anliegenden Gleises 1 beantragt und mit DB Netz abgestimmt.
Bereits Mitte Februar 2023 werden die Entkernungsarbeiten im Gebäude beginnen.
Ab Juni 2023 bis Dezember 2024 ist die Umsetzung der weiteren Baumaßnahmen vorgesehen.
Der Busbahnhof muss komplett während der Bauzeit in den Bereich der Bahnhof- und Karlstraße verlegt werden. Die Zufahrten zum Stellwerk der DB AG, zur Vogtlandspedition sowie der Zugang der Reisenden zur Unterführung, zum Fahrkartenautomaten sowie zum Aufzug werden ständig sichergestellt.
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Bauen
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Bauleitplanungen und Satzungen
Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 für den Bereich der Flurstücke Nr. 1748, 1750 a, 1752, 1755 und 1756/7 der Gemarkung Werdau gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 und § 12 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Das Vorhaben erhält die Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“.
Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6 ha und befindet sich in der Gemarkung Werdau teils auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und auf Flächen der Altdeponie Am Eichberg. Die Lage des Plangebietes ist aus der beigefügten Abbildung zu entnehmen.
Planziel ist die Errichtung und langfristige Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch einen Vorhabenträger. Für die Errichtung der PV-Solaranlage wird nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik festgelegt.
Die Anpassung an den Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“ und der Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom 02.04.2024 liegt in der Zeit
vom 24.06.2024 bis zum 25.07.2024
in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung/ Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.08 (2. Obergeschoss) in 08412 Werdau während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr
Gleichzeitig werden die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Werdau unter https://www.werdau.de/de/wohnen.html unter der Rubrik Bauleitplanungen und Satzungen und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Um vorherige Terminvereinbarung wird dabei gebeten:
E-Mail: 2.00schilling@werdau.de oder Telefon 03761 594204
Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich adressiert an:
Stadtverwaltung Werdau
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau
Markt 10-18
08412 Werdau
oder per E-Mail, gesendet an:
oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Werdau vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Werdau, den 27.05.2024
Sören Kristensen
Oberbürgermeister
Abbildung Plangebiet
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EFRE - Integrierte Brachflächenentwicklung
Bauvorhaben:
Abbruch und Revitalisierung Industriebrache ehem. Tuchfabrik und anschließende Gestaltung des Geländes zur naturnahen öffentlichen Grün- und Erholungsfläche, Richardstraße 1-3, Werdau
Teilobjekt 1: Abbruch der baulichen Anlagen, Entsiegelung der Flächen, Beräumung und Entsorgung
Teilobjekt 2: Gestaltung einer Teilfläche zur Grün- und ErholungsflächeIntegrierte Brachflächenentwicklung (EFRE 2014-2020)
Die Stadt Werdau hat auf der Grundlage der vorhandenen Ausführungsplanung den Abbruch und die Revitalisierung der Industriebrache auf dem Gelände der ehem. Tuchfabrik, Richardstraße 1-3, Werdau realisiert. Die Maßnahme wurde im Dezember 2021 abgeschlossen.
Die Realisierung erfolgte in 3 Abschnitten.
Im 1. Bauabschnitt wurde der geordnete Rückbau der vorhandenen Bausubstanz einschließlich aller vorhandenen Gruben, Schächte, Leitungen usw. ausgeführt. Im Vorfeld diese Maßnahme erfolgte das Freiräumen des gesamten Geländes einschließlich der Beseitigung des vorhandenen Baum- und Strauchbewuchses.Im 2. Bauabschnitt, nach Abschluss dieser Abbrucharbeiten wurde die Ufermauer entlang der Pleiße zurückgebaut. Da im Zuge der Nachnutzung die Freifläche als naturnahe Erholungs- und Erlebnisfläche dienen soll, mussten nach dem Abbruch große Mengen an Erdmassen ausgebaut und entsorgt werden. Durch diese Geländeregulierung kann die Pleiße diese Fläche im Falle eines Hochwassers teilweise als Überflutungsbereich nutzen. Dazu wurde das freigewordene Gelände entsprechend den Vorgaben und Berechnungen modelliert. Ziel war es, das Gewässer zugänglich und als „Stadtstrand“ oder „Erlebnisraum Gewässer“ naturnah und erlebbar zu gestalten.
Unter Beachtung der Kriterien für den Hochwasserschutz erfolgte im 3. Bauabschnitt die naturnahe Gestaltung durch Ansaat von verschiedenen Blühmischungen sowie Bepflanzung der entstandenen Ebenen mit Gehölzen. Zur Nutzbarmachung wurden von dem bestehenden Fußweg in der Richardstraße Wegestrukturen auf die Fläche geführt. Die entlang den Wegen angeordneten Sitzgelegenheiten laden die Bürger der Stadt zum Verweilen ein.
Im Rahmen der Nachnutzung ist die Richardstraße halbseitig instandgesetzt wurden. Dazu gehört die Wiederherstellung eines 2m breiten Gehweges sowie das Anlegen von 15 Längsstellflächen.
Ein Teil der geförderten Ersatzpflanzungen (Obstgehölzen) konnte aus Platzgründen nicht auf der renaturierten Fläche angeordnet werden. Die Obstgehölze wurden auf einer externen Ausgleichfläche im Ortsteil Langenhessen gepflanzt.
Die förderfähigen Gesamtkosten für das Vorhaben betragen gemäß der vorliegenden Schlussabrechnung 1.574.229,01 EUR. Davon erhält die Stadt Werdau 80% Fördermittel aus dem Förderprogramm der Integrierte Brachflächenentwicklung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE 2014-2020.Ersatzpflanzung der Obstgehölze aus dem Grundstücke Ecke Dorfstraße/Am Schulberg im Ortsteil Langenhessen, Werdau
Neu gestaltete Revitalisierungsfläche in der Richardstraße 1-3 in Werdau
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Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Stadtgutsiedlung Werdau
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Stadtgutsiedlung Werdau
Am 23.03.2000 hat der Stadtrat, die von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Siedlergemeinschaft Stadtgutsiedlung Werdau e. V. erarbeitete Erhaltungs- sowie Gestaltungssatzung für die Stadtgutsiedlung Werdau beschlossen. Die Satzungen wurden am 05.07.2000 im Amtsblatt der Stadt Werdau bekannt gemacht und sind damit am 06.07.2000 in Kraft getreten.
Die Erhaltungssatzung soll der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt entsprechend § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch und der entstandenen zusammenhängenden Bereiche mit unverwechselbaren städtebaulichen und architektonischen Ausprägungen dienen.
Daher unterliegen im Geltungsbereich der Satzung die Errichtung, der Rückbau, die Änderung, d. h. Erweiterungs-, Verkleinerungs- oder Umbaumaßnahmen, die das Äußere des Gebäudes mehr als wesentlich verändern oder soweit sie auf das Innere beschränkt bleiben zu einer Veränderung von Grundflächen- oder Geschossflächenzahl führen, sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung der Stadt Werdau.
Die Gestaltungssatzung hingegen verfolgt das Ziel, den traditionellen Baubestand zu wahren und bestehende Ausgestaltungen wieder aufzudecken sowie Neubauten harmonisch in das Siedlungsbild zu integrieren.
Daher hat die Stadt Werdau mit dieser Satzung eine örtliche Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Garagen, sonstiger Nebenanlagen sowie Werbeanlagen und die Gestaltung von Einfriedungen, Vorgärten und unbebauten Flächen bebauter Grundstücke im Sinne der Sächsischen Bauordnung geschaffen.
Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung sowie den Abbruch genehmigungspflichtiger, anzeigepflichtiger und genehmigungsfreier v. g. Anlagen und Einrichtungen.
Möchten sich Bürger in Bezug auf den Geltungsbereich und die Festsetzungen der Satzungen näher informieren, erhalten sie dahingehend bei der Siedlergemeinschaft oder der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich Stadtentwicklung und Bau Auskunft.
Symbol Beschreibung Größe Erhaltungssatzung.pdf 1.3 MB Gestaltungssatzung.pdf 11 MB -
Flächennutzungsplan
Information zum Verfahrensstand Flächennutzungsplan Werdau
Der Stadtrat hat am 31.08.2023 die Feststellung des Flächennutzungsplans Werdau in der Fassung 05/2023 beschlossen.
Die Abwägungsergebnisse zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde den Einwendern mitgeteilt. Die im Zuge der Abwägung vorgenommenen Änderungen betrafen im Vergleich zu den Entwurfsplanungsunterlagen vom 06/2022 keine Grundzüge der Planung.
Der Flächennutzungsplan und die Verfahrensakte mit der zusammenfassenden Erklärung werden zur Genehmigung dem Landratsamt Zwickau vorgelegt.
Kontakt für Rückfragen:
FB Stadtentwicklung und Bau, Tel.: 03761 594202, E-Mail: 2.00schilling@werdau.de
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Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Stadt Werdau Entwurf 06/2022
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2022 den erneuten Entwurf des Flächennutzungsplans, M 1:5.000, in der Fassung 06/2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für das Stadtgebiet Werdau mit den Ortsteilen Langenhessen, Leubnitz, Königswalde und Steinpleis, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans 06/2022 wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 11.01.2021 – 19.02.2021 erfolgten Beteiligung zum Entwurf Stand 10/2020 überarbeitet und in Teilen geändert. Diese notwendigen Änderungen der Planung, machen eine erneute Auslegung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Da durch die Änderung die sog. „Grundzüge der Planung“ berührt wurden. Die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen - und nicht mehr zu dem gesamten Plangebiet - abgegeben werden können.
Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 06/2022 gegenüber dem Entwurf 10/2020 in der Planzeichnung vorgenommen:
1. OT Steinpleis - Reduzierung der Gewerblichen Baufläche bis zur S 293, Darstellung als „Interkommunales GE/GI Zwickau-Werdau“ entfällt
2. OT Langenhessen - Reduzierung der Gewerbefläche Fa. Winkle
3. Werdau - Erweiterung der Sondergebietsfläche „Klinik“ nördlich der Pleißental-Klinik
4. Werdau - Reduzierung Wohnbaufläche Holzstraße/ Waldweg
5. OT Leubnitz - Reduzierung/ Korrektur Darstellung Wohnbaufläche Straße der Freundschaft
6. Werdau - Erweiterung Wohnbaufläche Straße der Jugend (ehem. Sportplatz)
7. Werdau - Rücknahme Mischgebietsflächen ehem. Kleingartenanlage Ernst Grube, Südstraße und OT Leubnitz - Rücknahme Mischbaufläche zwischen Auffahrt Westtrasse (Kreisverkehr Wiener Spitze) und Ortsgrenze Fraureuth
8. OT Langenhessen - Nachrichtliche Übernahme Neubautrasse K9374 Änderung der Kreuzung mit der DB-Strecke 6362
9. Redaktionelle Anpassung verschiedener Waldflächen im Stadtgebiet
Nach Einschätzung der Stadt werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:
Umweltbezogene Informationen in den Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Stadt Werdau
1. Landesdirektion Sachsen, VE: 28.03.2019; E: 24.02.2021
Zum VE:
- Hinweise zum Bauflächenbedarf
- Hinweis auf Prüfung der Innenentwicklungsflächen
- Hinweis auf Trennungsgrundsatz
- Hinweis auf Bauflächen in ÜberschwemmungsgebietenZum E:
- Zersiedlung durch „Interkommunales Gewerbegebiet Zwickau-Werdau“
- Zahlreiche regionalplanerischer Restriktionen im Bereich des geplanten GewerbegebietesForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Übernahme der Hinweise und teilweise Berücksichtigung der Anregungen in der Planzeichnung und Begründung
- Erhebliche Flächenrücknahme im Bereich des ehemals geplanten Interkommunalen Gewerbegebietes
3. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, E: 17.02.2021
Zum E:
- Konflikte zwischen der östlich der S 293 dargestellten gewerblichen Baufläche und dem dort vorhandenen Lehm-Vorkommen Zwickau-Steinpleis, welches mit der höchsten Sicherungswürdigkeit ausgewiesen istForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Rücknahme der Flächenausweisung östlich der S 293
8. Planungsverband Region Chemnitz, VE 18.03.2019; E: 22.03.2021
Zum VE:
- Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
- Hinweise zur Bedarfsberechnung und zu Flächenreserven sowie zum Prüfauftrag hinsichtlich der angenommenen Nachverdichtungspotenziale
- Hinweise zu den Rahmen- und Zielsetzungen des Regionalplanes Südwestsachsen sowie des Regionalplanentwurfes Region ChemnitzZum E:
- Zahlreiche regionalplanerische Restriktionen stehen dem Gewerbegebiet entgegenForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Übernahme der Ziele und Grundsätze in die Begründung
- Flächenanpassungen
- Überarbeitung der Bedarfsbegründung
9. Landratsamt Zwickau, VE: 29.03.2019; E: 16.02.2021
Untere WasserbehördeZum VE:
- Oberflächengewässer/ Hochwasserproblematik und Grundwasserschutz
- Neu zu versiegelten Flächen und den unmittelbaren Folgen (Abflussverschärfung Regenwasser)
- Die Flächenversiegelung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.Zum E:
- Hochwasserrisiko durch Flächenversiegelungen
- Hinweis auf Wasserrahmenrichtlinie
- Benennung von EntsiegelungsmaßnahmenForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen
- Erhebliche Flächenreduzierung im Bereich des ehemals geplanten Interkommunalen Gewerbegebietes
Untere ImmissionsschutzbehördeZum VE:
- Hinweis auf mögliche Konflikte durch VerkehrslärmForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Teilweise Rücknahme von Bauflächen
Untere Abfall-, Altlasten- und BodenschutzbehördeZum VE:
- Bedenken aus bodenschutzfachlicher Sicht
- die Bedeutung des Bodens als Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanzen
- die Funktion als Wasserspeicher und Schadstofffilter und Kohlenstoffspeicher
- die Beiträge zum Klima- und Hochwasserschutz des BodensForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen. Die Planzeichnung wurde geringfügig angepasst.
Untere NaturschutzbehördeZum VE:
- überdimensionierte Flächenausweisungen und Flächenzersiedlung
- Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturräumen
- bedarfsgerechter Flächenplanung
- Anwendung des Optimierungsgebotes: "Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen"
- Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und NaturräumenForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen. Die Planzeichnung wurde entsprechend angepasst.
Untere LandwirtschaftsbehördeZum VE:
- Bedenken zu zahlreichen Neuausweisungen von Bauflächen, aufgrund des damit verbunden dauerhaften Flächenentzuges
- Hinweis auf den Widerspruch zwischen Flächenausweisungen und den Maßnahmen zur Verbesserung der AgrarstrukturForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Hinweis auf dauerhaften Verlust von Grünland und Ackerflächen
- Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen. Die Planzeichnung wurde teilweise angepasst.
SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, TourismusZum VE:
- Die geplanten Bauflächen sind zu überdenken und der Bedarf dafür ist für einzelne Standorte ausführlich zu begründen
- Hinweise, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist.
- Vor einer Neuausweisung von Bauflächen sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werdau insbesondere Nachverdichtungen (Baulücken) den Vorrang einzuräumen, Brachflächenpotentiale zu nutzen und darzustellen
- Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und Wald ist gesondert zu begründenForm der Berücksichtigung im Planentwurf
- Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen. Die Planzeichnung wurde geringfügig angepasst.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 06/2022 mit Begründung und Umweltbericht, liegt in der Zeit vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung/ Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.08 (2. Obergeschoss) in 08412 Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr. Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Werdau unter https://www.werdau.de/de/wohnen.html unter der Rubrik Flächennutzungsplan und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Werdau vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §2 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2022 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch,
biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.Themenblöcke nach Schutzgütern Quelle der Umweltinformationen Art der Umweltinformation Tiere Umweltbericht - Offenlandarten weit verbreitet
- zahlreiche Gewässer als LebensraumPflanzen Umweltbericht - Eingriff in die Vegetation durch den Bau Mensch und Gesundheit Umweltbericht
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange- Lärmimmissionen durch Bahn
- Verkehrszunahme durch den Bau
- Lärmimmissionen
- Hochwasserschutz
- RadonschutzBoden/ Flächen Umweltbericht
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Behörden öffentlicher Belange- Verlust der Bodenfunktion durch Flächenversieglung
- Erosion
- Flächenversiegelung
- Verlust wertvoller Ackerflächen
- Bedeutung von Boden als Lebens-grundlageWasser Umweltbericht
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange- Versickerungsfähigkeit
- Grundwasserneubildung
- Niederschlagswasser
- Flächenversiegelung
- Hochwasserrisiken
- GewässerrandstreifenKlima und Luft Umweltbericht - kalt- und Frischluftschneisen
- Verkehrszunahme
- Beeinträchtigung Mikroklima durch
VersiegelungKultur- und Sachgüter Umweltbericht - Verlust ehemaliger gärtnerisch genutzter Flächen
- Verlust von AckerflächenLandschaft Umweltbericht - Zerschneidung der Landschaft durch Siedlungsflächenerweiterung
- Schutzgebiete bleiben unberührtBiologische Vielfalt Umweltbericht - Habitatverluste
- Vegetationsverluste
- Stärkung durch AufwertungWechselwirkung Umweltbericht - zwischen Boden und Wasser
Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie
In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) zur Anwendung kommen.
Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.
Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form unter: Tel.: 03761 594204; E-Mail: 2.00schleicher@werdau.de abgegeben werden können.
Symbol Beschreibung Größe FNP_Werdau_FB 05_2023_Ak230517.pdf 4.1 MB 1. Planzeichnung FNP Werdau_E 06-2022.pdf 3.8 MB -
Lärmaktionsplanung
Bekanntmachung
des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan 2024 der Stadt Werdau
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 mit Beschluss SR-19-443 den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan 2024 beschlossen.
Die Gründe für die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan ergaben sich aus folgenden Sachverhalten:
-Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Werdau gibt es insgesamt nur eine geringe Anzahl von Bewohnern, die einer potentiell gesundheitsgefährdenten Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind.
-Schul- und Krankenhausstandorte sind nicht betroffen.
-Lärmschutzmaßnahmen an den kartierten Hauptverkehrsstraßen B175 (Zwickauer Straße), S291 (Hauptstraße in Steinpleis) und S293 (Mitteltrasse) liegen in der Verantwortung der zuständigen Straßenbaulastträger, dem Bund oder Land Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Dadurch fehlt der kommunale Handlungsspielraum.
-Passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Lüfter) wurden an der B175 und S291 vom LASuV in der Vergangenheit bereits durchgeführt. Freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen sind auch weiterhin möglich bzw. werden gefördert.
-Die S293 (Mitteltrasse) ist eine planfestgestellte Straße mit umgesetzten Lärmvorsorgemaßnahmen.
-Die Stadt Werdau ist für die regionale/ überregionale Verkehrsplanung, z. B. die östliche Weiterführung der S293 nicht zuständig
-Weiterhin besteht eine Überlagerung mit Schienenlärm im Bereich der B175. Die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke Leipzig - Hof obliegt dem zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA).
-Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden gab es keine Einwände oder Hinweise zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan.
Die Beschlussvorlage SR-19-443 mit Anlagen ist im Anhang beigefügt.
Werdau, den 09.07.2024
Kristensen
Oberbürgermeister
Kontakt für Rückfragen:
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, 2. Obergeschoss, Zimmer 3.02
Tel.: 03761 594204, E-Mail: 2.00schilling@werdau.de
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Information zur Lärmkartierung 2022 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung 2024 der Stadt Werdau
Nach der Auswertung der 4. Pflichtkartierung im Verantwortungsbereich der Stadt Werdau wurden an den betroffenen Straßenabschnitten Rasterlärmkarten erstellt und für die Schwerpunktbereiche mit besonderen Geräuschbelastungen an der B 175 und S 291 Hot-Spot-Karten angefertigt.
Nach erfolgter Vorprüfung wurden folgende “Hot-Spots“ der Lärm-/Einwohnerbelastung an den Hauptverkehrsstraßen Bundesstraße B 175
Hot-Spot 1: B 175 Zwickauer Straße – Bereich zum Sternplatz / Gutenbergstraße
Hot-Spot 4: B 175 Ronneburger Straße - Bereich Uferstraße / Weststraße
Hot-Spot 5: B 175 Zum Sternplatz – Bereich Theodor-Körner-Straße / Brühl
Hot-Spot 8: B 175 Sorge
und Staatsstraße S 291
Hot-Spot 2: S 291 Bereich Einmündung Körnerstraße
Hot-Spot 3: S 291 Bereich westlich Ruppertsgrüner Straße
Hot-Spot 6: S 291 Bereich Einmündung Schillerstraße
Hot-Spot 7: S 291 Bereich Einmündung Alter Schulweg
Hot-Spot 9: S 291 Bereich Einmündung Ruppertsgrüner Straße
Hot-Spot 10: S 291 Bereich östlich der Freistraße
einer näheren Untersuchung unterzogen und Steckbriefe mit Möglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen angefertigt, die zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Diese Ergebnisse der Vorprüfung für die genannten Bereiche werden wir im Rahmen der
Sitzung des Technischen Ausschuss
am Dienstag, den 16.04.2024, 17:00 Uhr
im Rathaus, Stadtverordnetensaal, 2. OG
vorstellen und die Absicht der Stadt, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan zu erstellen, erläutern.
Für alle Eigentümer, Mieter und sonstige Betroffene der erwähnten Straßenbereiche besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Teilnahmemöglichkeit.
In die Untersuchungsergebnisse und Steckbriefe zur B 175 und S 291 kann auf der Homepage der Stadt Werdau/ Die Stadt/ Planen und Bauen/ Lärmaktionsplanung
Einsicht genommen werden.
Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung können bis zum 26.04.2024 in der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Bau schriftlich abgegeben werden.
Werdau, den 22.03.2024
Kristensen
Oberbürgermeister
Kontakt für Rückfragen:
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, 2. Obergeschoss, Zimmer 3.02
Tel.: 03761 594204, E-Mail: 2.00schilling@werdau.de
Anlagen:
Steckbriefe
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Lärmaktionsplanung
Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG (ULR) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Jede Gemeinde mit kartierungspflichtigem Gebiet und betroffenen Einwohnern ist alle 5 Jahre zur turnusmäßigen Lärmaktionsplanung gesetzlich verpflichtet. Dies betrifft die im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen, d. h. die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr.
Neu bei den Lärmkarten 2022 ist, dass die Lärmkarten erstmals nach einem europaweit einheitlichen Berechnungsmodell (CNOSOS) erstellt wurden.
Grundlage für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne ist aber die nationale Berechnungsmethode RLS 19, die sich bei der Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm gegenüber 2018 auch verändert hat. Das hat zur Folge, dass sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mehr mit den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 vergleichbar sind.
Für die Stadt Werdau wurde folgendes Ausmaß der Lärmbetroffenheit an Hauptverkehrsstraßen festgestellt:
Personen oberhalb der Gesundheitsrelevanz von 55 dB(A) nachts: 549
Personen oberhalb der Gesundheitsrelevanz von 65 dB(A) am Tag: 520Für die Auswertung der Lärmkartierung wurden nach europäischen als auch nach den nationalen Berechnungsmethoden (CNOSSOS/ RLS 19) an den betroffenen Straßenabschnitten Rasterlärmkarten erstellt. Für die Schwerpunktbereiche mit besonderen Geräuschbelastungen an der B175 und S291 wurden Hot-Spot-Karten angefertigt.
Die Lärmkarten nach RLS 19 und die Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern können in der Anlage eingesehen werden.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Werdau vom 28.06.2018 ist auf der Basis der Lärmkartierung 2022 und unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden bis 18. Juli 2024 fortzuschreiben.
Für die Stadt Werdau ist im Ergebnis der Lärmkartierung grundsätzlich festzustellen, dass
-im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Werdau insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit besteht,
-Schul- und Krankenhausstandorte nicht betroffen sind,
-Lärmschutzmaßnahmen an der B175 (Zwickauer Straße), der S291(Hauptstraße in Steinpleis) und S293 (Mitteltrasse) in Verantwortung der zuständigen Straßenbaulastträger, dem Bund oder Land Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) sind und damit der kommunale Handlungsspielraum fehlt,
-passive Lärmschutzmaßnahmen an der B175 vom LASuV in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden und
-die S293 (Mitteltrasse) eine planfestgestellte Straße ist.
-Weiterhin besteht eine Überlagerung mit Schienenlärm im Bereich der B175 durch Einbeziehung der eigenen Lärmaktionsplanung des zuständigen Eisenbahnbundesamtes.
Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, insbesondere durch die fehlende Perspektive auf Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung, eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan zu erstellen.
Zurzeit werden auf der Grundlage der Karten und der Hot-Spot-Analyse die Unterlagen zur Entscheidung zur Lärmaktionsplanung (LAP) vorbereitet.
Diese Unterlagen werden zeitnah (im April 2024) zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, 2. Obergeschoss, Zimmer 3.02
Tel.: 03761 594204, E-Mail: 2.00schilling@werdau.de
Anlagen:
Lärmkarten nach RLS 19
Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern
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Information
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger
an der der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Gemäß § 47 e Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege des Bundes zuständig. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13.März bis 24. April 2023 statt.
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .
Kontakt bei Fragen zur Lärmaktionsplanung:
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53, Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
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Lärmkartierung
Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2022
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden. Zu differenzieren ist grundsätzlich zwischen Lärmaktionsplan mit und ohne Maßnahmenplan. Ebenso wie die Lärmkarten sind auch die Lärmaktionspläne mindestens in einem Turnus von fünf Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben.
Im Bereich der Großen Kreisstadt Werdau erfolgte im Jahr 2022 durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Lärmkartierung eines ca. 3,3 km langen Abschnitts der Bundesstraße B 175 von der Ronneburger Straße/ Einmündung An den Teichen bis Einmündung Königswalder Straße und eines 4,7 km langen Abschnitts der Staatsstraße S 291 (Ortsdurchfahrt Steinpleis) von der Kreuzung Greizer Straße bis zur Ortsgrenze Zwickau sowie eines 0,7 km langen Abschnittes der S 293 (Mitteltrasse) vom Kreisverkehr Stiftstraße in südöstliche Richtung bis zur Gemeindegrenze.
Nach § 7 der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können außerdem in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Markt 10, 2. Obergeschoss, Zimmer 3.02 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Kontakt: Tel.: 03761 594202, E-Mail: 2.00schilling@werdau.de
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Stadtentwicklung und Stadtumbau - SEKO „Werdau – Östliches Stadtzentrum“
Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) „Werdau – Östliches Stadtzentrum“
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. SR-14-507 in seiner Sitzung am 28.02.2019 die 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) für das Stadtumbaugebiet „Werdau-Östliches Stadtzentrum“ in der Fassung vom Januar 2019 beschlossen.
Symbol Beschreibung Größe Text_ Östliches Stadtzentrum_Ausfertigung.pdf 0.2 MB Anlage (Öffentlichkeitsbeteiligung INSEK Werdau 2030).pdf 20 KB Zusammenstellung der Maßnahmen und Kosten.pdf 85 KB 1-1 Übersichtslageplan.pdf 0.8 MB 1-2 Gebietsumgriff _Blatt 1.pdf 0.3 MB 1-2 Gebietsumgriff Teil 2.pdf 0.3 MB 1-3 Eigentumsverhältnisse _ Blatt 1.pdf 0.4 MB 1-3 Eigentumsverhältnisse_ Blatt 2.pdf 0.3 MB 2-2 Maßnahmen Rückbau Aufwertung_ Blatt 1.pdf 0.8 MB 2-2 Maßnahmen Rückbau Aufwertung _ Blatt 2.pdf 0.4 MB 2-3 Zielplanung.pdf 0.9 MB -
Stadtentwicklung und Stadtumbau - SEKO „Werdau – Südliche Innenstadt 2012“
Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) „Werdau –Südliche Innenstadt 2012“
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. SR-14-509 in seiner Sitzung am 28.02.2019 die 4. Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) für das Stadtumbaugebiet „Werdau-Südliche Innenstadt 2012“ in der Fassung vom Januar 2019 beschlossen.
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Straßenbestandsverzeichnis
Siehe Anlagen!
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Straßenrecht
Öffentlicher Hinweis zur Änderung des Straßengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsStrG)
Der Sächsische Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2020 das Sächsische Straßengesetz geändert. Hieraus ergeben sich bis zum Ablauf des 31.12.2022 für die Kommunen hinsichtlich der eventuellen Erstanlegung und Aktualisierung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse dringende Aufgabenstellungen.
Die Stadt Werdau ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, auf die Neufassung des § 54 Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsStrG öffentlich hinzuweisen.
Da gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 SächsStrG (neu) alle Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG, die nicht bis zum Ablauf des 31.12.2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen wurden, ihren Status als öffentliche Straße verlieren, ist die Überprüfung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse unerlässlich.
Zusätzlich wurde gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG (neu) geregelt, dass die Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG beantragt werden kann, wenn ein berechtigtes Interesse hierzu vorliegt.
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Werdau, FB 2 Stadtentwicklung und Bau, Markt 10-18, 08412 Werdau bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 einzureichen.
§ 54 Sächsisches Straßengesetz (Nähere Informationen unter REVOSax)
§ 54
Bestandsverzeichnisse
(Übergangsvorschrift zu § 4)(1) Bestandsverzeichnisse sind nach ihrer erstmaligen Anlegung sechs Monate in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Die Straßenbaubehörden haben den Lauf dieser Frist vorher öffentlich bekanntzugeben. Soweit die Beteiligten bekannt sind, sind sie gegen Zustellungsnachweis zu unterrichten. Die Verwaltungsgerichte entscheiden auch über die bürgerlich-rechtlichen Fragen unter Ausschluss des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten.
(2) Wird eine Eintragung nach Absatz 1 im Bestandsverzeichnis unanfechtbar, gilt eine nach § 6 Absatz 3 erforderliche Zustimmung als erteilt und die Widmung als verfügt.
(3) Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.
(4) Mit Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 wird für alle zu diesem Zeitpunkt in ein Bestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze vermutet, dass sie nach § 53 Absatz 1 Satz 1 öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind, soweit die jeweiligen Bestandsverzeichnisse den Straßenverlauf unter Angabe von Straßenklasse, Anfangs- und Endpunkten sowie den Baulastträger erkennen lassen. Satz 1 gilt nicht, sofern über Verwaltungsverfahren nach Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie über Rechtsbehelfe noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Soweit die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind, sollen formelle oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes unter Beteiligung der Betroffenen nachträglich geheilt werden.
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Strukturförderung: EFRE 2014-2020
Bauvorhaben:
Sanierung ehem. Gaswerksgelände, Mühlenstraße 9, Werdau
Durchführung der Altlastensanierung für die Sanierungszone 2
Los 001/20 Altlastensanierung(Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen vom 5. März 2015 (RL IWB/2015 – Gewährung einer Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020)
Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Die Stadt Werdau hat auf der Grundlage des vorhandenen Sanierungsplans die geplante Altlastensanierung in der Sanierungszone 2 auf dem ehem. Gaswerksgelände auf dem Grundstück Mühlenstraße 9 in Werdau vom Juli 2020 bis Dezember 2020 ausgeführt.
Dies umfasste die Beseitigung der Bodenverunreinigung deren Quelle unterhalb des ehem. Maschinenhauses, der Gasreinigung und der Benzolanlage lokalisiert wurde. Hierzu mussten die noch vorhandenen Keller der Gasreinigung und des Ofenhauses abgebrochen werden.
Im Anschluss daran erfolgte die Beseitigung der Bodenverunreinigung durch Anlegen einer allseitig geböschten Baugrube. Die Baugrube nahm incl. Böschung und Zufahrtsrampe ca. 1750 m² des Gaswerksgeländes ein. Die Zufahrt zum Baugelände erfolgte über die Nordstraße. Da auf dem vorhandenen Gelände nur eine kleine Fläche für die Bereitstellung von Erdaushub oder Bauschutt zur Verfügung stand, musste der Aushub größtenteils direkt auf LKW verladen und zu einem genehmigten Abfallzwischenlager transportiert werden. Von dort wurde dieser entsprechend den festgestellten Belastungen einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zugeführt.Während der Baumaßnahme wurden Anlagen für die Wasserhaltung und für die Grundwasseraufbereitung hergestellt und unterhalten.
Die infolge des Bodenaushubs entstandene Baugrube wurde nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder bis zum umgebenden Geländeniveau mit angelieferten Erdstoffen gemäß den Vorgaben aus dem Sanierungsplan verfüllt und mit einer abschließenden Schottertragschicht versehen.Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wurde auf dem Gelände die Quelle für die Grundwasserverunreinigung fast vollständig beseitigt. Als Nachsorgemaßnahme wird in den Jahren 2021 bis 2025 eine Grundwasserüberwachung auf der Grundlage des Sanierungs- und Qualitätssicherungsplans ausgeführt.
Das Sanierungsziel wurde gemäß des vom Umweltamt des Landkreises Zwickau bestätigten Sanierungsplan für die Sanierungszone 2 damit erreicht.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist die geplante Nachnutzung des Geländes für das neue Feuerwehrgerätehaus ohne Einschränkung möglich.
Die Kosten für das gesamte Vorhaben betragen gemäß vorliegender Abrechnung insgesamt 1.836.225,19 EUR. Davon sind 1.836.052,19 EUR förderfähige Kosten und die Stadt Werdau erhält für dieses Vorhaben eine 80%ige Förderung aus dem Förderprogramm der Inwertsetzung von Belasteten Flächen gemäß Förderrichtlinie vom 05.03.2015 (RL IWB/2015) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020.
Dauerhaft anzubringende Tafel auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks in Werdau.
Gelände des ehemaligen Gaswerks Werdau nach der Sanierung.