Friedhöfe
„Das Leben ist vergänglich, doch Liebe, Achtung und Erinnerung bleiben für immer.“
Für die Bewahrung einer würdigen Erinnerung an Ihren lieben Verstorbenen steht Ihnen die Friedhofverwaltung der Stadt Werdau sowohl in den schweren Stunden des Abschiednehmens als auch in den Jahren der Erinnerung gern zur Verfügung,
In Deutschland sind Bestattungen grundsätzlich nur auf öffentlichen, kirchlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet.
In der Stadt Werdau mit ihren Ortsteilen stehen neben dem städtischen Werdauer Waldfriedhof und dem in städtischer Verwaltung befindlichen Leubnitzer Friedhof weitere kleinere Friedhöfe in den Ortsteilen Langenhessen, Steinpleis und Königswalde zur Verfügung.
Verstorbene werden in der Regel in dem Ort bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Der Wunsch des Verstorbenen, auf einem anderen Friedhof bestattet zu werden, bedarf des Einvernehmens mit dem Träger des entsprechenden Friedhofes. Liegt keine Willensäußerung des Verstorbenen über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, kann der verantwortliche Angehörige den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen.
Zu erreichen sind die Friedhofsverwalter wie folgt: