Märkte
In Werdau können Sie den Wochenmarkt, Sachsenmarkt, Garten- und Pflanzenmarkt, Frühjahrsflohmarkt, Naturwaren- und Bauernmarkt, Werdauer Fahrzeugfrühling sowie den Weihnachtsmarkt und viele weitere Veranstaltungen erleben.
Standort:
Märkte/Veranstaltungen finden auf dem mittleren und oberen Marktspiegel statt.
Verkaufseinrichtungen:
Als Verkaufseinrichtungen auf den Märkten sind nur Verkaufswagen, Verkaufshänger, Verkaufsstände und Verkaufstische zugelassen.
Standplätze:
- Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Marktaufsicht.
- Der Standplatz darf frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit bezogen und muss spätestens eine Stunde nach Ende der Marktzeit geräumt werden.
Elektroanschlüsse:
- Elektroanschlüsse werden durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Für den Bezug von Elektroenergie wird eine Anschlussgebühr von 0,50 € fällig.
- Für den Verbrauch von Elektroenergie werden folgende Pauschalbeträge erhöben:
Kleinverbraucher (Waage, Kasse, Licht) 1,20 €
Verbraucher mit Kühlgeräten oder Kleingrill 2,00 €
Verbraucher mit Elektrogeräten / Elektrogrill 3,50 €
Benutzung durch Dritte:
Eine Benutzung des gesamten Marktplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte (z.B. Marktschreier) ist möglich. Die Gebühr wird auf Grundlage der Sondernutzungsgebühr erhoben.
Verkaufsstände:
Weiterhin können offene Verkaufsstände von der Stadtverwaltung für Veranstaltungen ausgeliehen werden. Für die Inanspruchnahme offener Verkaufsstände wird eine Gebühr von 12,00 € pro Tag und Stand erhoben.
Haftung:
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht