Standesamt
Das Werdauer Rathaus hat eine wechselvolle Geschichte. Nach Stadtbränden wurde es jeweils wieder im Stil der Zeit aufgebaut. Das heutige imposante Gebäude entstand von 1908 bis 1911 im Stil des bayerischen Barock. Am 16. April 1911 wurde es unter Beisein des Königs Friedrich August III. von Sachsen festlich eingeweiht.
Blickpunkt im Standesamt ist eine Mosaikarbeit, die Glaube - Liebe - Wahrheit darstellt. Ebenfalls bemerkenswert ist das Bild aus dem Künstleratelier Sebnitz - von Albert Kunze, eine Abwandlung des bekannten "Brautzug im Frühling" von Ludwig Richter.
Aktuelle Öffnungszeiten
Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
Ausstellung von Urkunden
Das Ausstellen und die Abholung von Geburtsurkunden sowie Ehe- und Sterbeurkunden ist zu den Öffnungszeiten des Standesamtes möglich. Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache. Urkundenanforderungen von Personen mit einem Wohnsitz außerhalb von Werdau können nach schriftlicher Anforderung auch postalisch zugesendet werden (gilt nicht für das Ausstellen der Geburtsurkunde von Neugeborenen).
Bitte beachten Sie, dass Geburtsurkunden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt werden, an dem eine Person geboren ist.
Trauungen
Eheschließungen sind sechs Monate vor dem Eheschließungstermin im Standesamt Ihres Wohn- oder Nebenwohnsitzes anzumelden. Anschließend kann die Trauung in jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden.
Sollten Sie sich für eine Trauung in Werdau entscheiden, ist ab sofort die Vormerkung des Eheschließungstermins für das Jahr 2025 möglich. Eheschließungen finden an ausgewählten Tagen mittwochs, freitags oder samstags statt.
Samstagstermine für das Jahr 2025
25.01.2025
22.03.2025
05.04.2025
10.05.2025
21.06.2025
12.07.2025
23.08.2025
20.09.2025
25.10.2025
08.11.2025
06.12.2025
Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Verwendung von Konfettikanonen und anderem Streumaterial aus Kunststoff nicht erwünscht ist! Nähere Informationen finden im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Gebühren des Standesamtes
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren im Personenstandswesen ist das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweilig gültigen Fassung. Das vollständige Gebührenverzeichnis finden Sie hier.
Die Kosten für die einfache Ausstellung von Personenstandsurkunden oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister betragen 15,00 EUR. Für umfangreichere Recherchen im Personenstandsregister können höhere Gebühren anfallen.
Die Kosten für eine Eheschließung setzen sich wie folgt zusammen:
Unterlagen | Betrag |
Anmeldung der Eheschließung/ Prüfung der Ehevoraussetzungen (beide Verlobte deutsche Staatsangehörige) | 60,00 EUR |
Durchführung der Eheschließung | 20,00 EUR |
Einsichtnahme ins Melderegister | 8,00 EUR |
Eheurkunde | 15,00 EUR |
Stammbuch der Familie | 32,00 EUR |
Eheschließung am Amtssitz außerhalb der Öffnungszeit des Standesamts (Rathaus Werdau) | 80,00 EUR |
Eheschließung außerhalb des Amtssitzes und außerhalb der Öffnungszeit des Standesamts (Herrenhaus Fraureuth) | 120,00 EUR |
Zusätzliches Nutzungsentgelt für den Trauraum im Herrenhaus Fraureuth (Zahlungsempfänger Gemeindeverwaltung Fraureuth) | 80,00 EUR |
Kontakt
Stadtverwaltung Werdau
Standesamt
Markt 10 - 18
08412 Werdau
Telefon: 03761/ 594 - 221 oder 03761/ 594 - 201
Telefax: 03761/ 594 - 333
E-Mail: 3.32jung@werdau.de oder 3.32radestock@werdau.de
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Information Konfettikanonen.pdf |
0.2 MB |