Tagesmütter
In der Großen Kreisstadt Werdau stehen zur Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern 5 kommunale und 4 Einrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung, wobei in drei Einrichtungen auch Hortkinder betreut werden können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in 3 Kindertagespflegestellen zu betreuen.
Alle 9 Kindereinrichtungen und 3 Kindertagespflegestellen sind im Bedarfsplan des Landkreises enthalten.
Für die Anmeldung des Bedarfes eines Krippen- oder Kindergartenplatzes steht Eltern das LITTLE BIRD Elternportal zur Verfügung.
Link zum Portal: https://portal.little-bird.de/Suche/Werdau
Eltern können in der Online-Anmeldung unter anderem angeben, ab wann sie einen Betreuungsplatz wünschen und welche Öffnungszeiten für sie wichtig sind. Jede Einrichtung informiert auf einer Profilseite über ihr Angebot. Passende Betreuungseinrichtungen lassen sich direkt online anfragen. Aus Datenschutzgründen ist dafür die einmalige Registrierung für das Elternportal erforderlich.
Auch die Platzvergabe erfolgt über die digitale Lösung, die die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Unternehmen LITTLE BIRD für Werdau umgesetzt hat. Eine Anmeldung ist ab der Geburt eines Kindes möglich. Je Kind sind zwei Betreuungsplatzanfragen gleichzeitig möglich. Ein Platzangebot erhalten Eltern frühestens 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und in freier Trägerschaft sowie in den Kindertagespflegestellen richtet sich nach der Elternbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Werdau.
Die Platzsuche für einen Hortplatz erfolgt durch Vorsprache und Anmeldung in der Regel sechs Monate im Voraus bei der Kita-Leitung.