Stadtverwaltung Werdau
Anschrift und Öffnungszeiten
Besucheranschrift
Stadtverwaltung Werdau
Markt 10 - 18
08412 Werdau
Postanschrift
Stadtverwaltung Werdau
Postfach 1361
08403 Werdau
Telefon: 03761 594 0
Telefax: 03761 594 333
E-Mail: stadtverwaltung@werdau.de
WEB: www.werdau.de
Öffnungszeiten Stadtinformation und Fachbereiche
Montag | 09.00 - 11.30 Uhr | |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr | |
Freitag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Sowie nach Vereinbarung!
Zusätzliche Öffnungszeit des Fachdienstes Einwohner- und Meldewesen:
in der Regel an jedem ersten Samstag des Monats 09.00 - 11.30 Uhr geöffnet
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Hinweise zur elektronischen Kommunikation:
Die Regelungen zur elektronischen Kommunikation in Verwaltungsverfahren der Stadt Werdau richten sich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) (im Besonderen § 36a SGB, § 110a OWiG und § 87a AO).
Allgemeine Informationen
Die Stadtverwaltung Werdau ermöglicht den Austausch verschlüsselter E-Mails bzw. De-Mails auf unterschiedlichen Übermittlungswegen (sh. folgende Punkte). Eine direkte Kommunikation mit Beschäftigten der Stadtverwaltung ist in dieser Form nicht möglich. Korrekt eingegangene E-Mails bzw. De-Mails werden intern an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Postfächer werden i. d. R. Mo-Fr täglich eingesehen.
Über die zentrale E-Mail-Adresse stadtverwaltung@werdau.de sowie das Kontaktformular auf werdau.de ist keine verschlüsselte und/oder signierte Kommunikation mit der Stadt Werdau möglich.
De-Mail-Zugang
Die Stadtverwaltung Werdau ist über das De-Mail-Postfach kontakt@werdau.de-mail.de zu erreichen.
Für die Kommunikation über De-Mail gilt das De-Mail-Gesetz entsprechend. Demzufolge sind ausschließlich De-Mails mit Absenderauthentifizierung (§ 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) zulässig. Diese erfüllen das Schriftformerfordernis (Ersatz der qualifizierten elektronischen Signatur). Für die Nutzung von De-Mail ist ein De-Mail-Konto bei einem akkreditierten Anbieter einzurichten.
Mit der Zusendung einer De-Mail an die De-Mail-Adresse der Stadtverwaltung Werdau gibt der Absender seine De-Mail-Adresse als Zugangseröffnung für das jeweilige Verwaltungsverfahren bekannt. An diese Adresse kann die Stadtverwaltung ihrerseits De-Mails rechtswirksam zustellen.
De-Mails in Stellvertretung für Dritte sind nur mit entsprechender Vollmacht wirksam.
Zugang für Behörden - beBPo
Für Behörden insbesondere der Justiz steht das Besondere Behördenpostfach (beBPo) der Stadt Werdau als elektronischer Zugang zur Verfügung. Anderen Berechtigten, die über ein beBPo oder ein ähnliches, zugangsberechtigtes Postfach verfügen, steht dieser Kommunikationsweg ebenfalls offen.
Details zum Versenden von Nachrichten über das beBPo:
Kommunalverwaltungen SN
Große Kreisstadt Werdau
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Digitaler Rechnungseingang
Zur Übermittlung digitaler Rechnungen im X-Format benötigen Sie die Leitweg-ID der Stadt Werdau. Bitte wenden Sie sich dazu an den Fachbereich Finanzverwaltung unter fachbereich1@werdau.de.
Wichtig: Rechnungen im PDF-Format sind keine digitalen Rechnungen im Sinne des digitalen Rechnungseingangs und werden i. d. R. nicht akzeptiert!
Dateiformate
Verwenden Sie bitte nur folgende Dateitypen:
*.DOC, *.DOCX, *.XLS, *.XLSX, *.PPT *.PPTX *.RTF, *.PDF, *.JPG,
Beachten Sie, dass alle Dateiformate auf mögliche Gefährdungen geprüft und den Sicherheitsmechanismen blockiert werden können.
MS-Office Dokumente dürfen keine Macros beinhalten.
Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Mitarbeiter in Verbindung.