Ortsübliche Bekanntgabe der Stadt Werdau
Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Gemäß § 88c Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt zu geben. Der Jahresabschluss ist mit der Bekanntgabe öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der öffentlichen Bekanntgaben sowie der ortsüblichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Werdau (Bekanntmachungssatzung) vom 3. September 1998, zuletzt geändert am 10. November 2005 (Amtsblatt der Stadt Werdau Nr. 23/2005) erfolgen ortsübliche Bekanntgaben an den Informationstafeln Markt Werdau, Innenstadt, unterer Marktspiegel.
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 den Jahresabschluss einstimmig festgestellt.
Der Jahresabschluss 2015 steht elektronisch zur Verfügung.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Jahresabschluss 2015.pdf |
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