Ortsübliche Bekanntgabe der Stadt Werdau
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Werdau
Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen, wobei diese Frist ortsüblich bekannt zu geben ist.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der öffentlichen Bekanntgaben sowie der ortsüblichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Werdau (Bekanntmachungssatzung) vom 3. September 1998, zuletzt geändert am 10. November 2005 (Amtsblatt der Stadt Werdau Nr. 23/2005) erfolgen ortsübliche Bekanntgaben an den Informationstafeln Markt Werdau, Innenstadt, unterer Marktspiegel.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird auf der Internetseite der Stadt Werdau (www.werdau.de) in der Zeit von Freitag, 10. März 2023 bis Montag, 20. März 2023, elektronisch zur Verfügung gestellt.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (10. März 2023) und endet somit am 29. März 2023.
Kristensen
Oberbürgermeister
Werdau, 22. Februar 2023
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Haushaltsentwurf 2023 2024 Sammelmappe1.pdf |
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