Hinweise zur Nutzung des Mängelmelders der Stadt Werdau
Seit mehr als einem Jahr gibt es in Werdau die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger Mängel im Stadtgebiet und den Orts-teilen online an die Verwaltung melden können. Allerdings häufen sich in letzter Zeit Meldungen, die nicht den Regeln zur Nutzung des Mängelmelders entsprechen. Daher verweisen wir erneut auf die festgelegten Regelungen:
1. Werden Mängel mehrfach gemeldet, kann die Verwaltung Meldungen löschen, die doppelt vorhanden sind. Auf der Startseite des Mängelmelders können Sie sehen, welche Mängel vielleicht schon gemeldet wurden.
2. Politische Statements, allgemeine Meinungs-äußerungen sowie allgemeine Beschwerden werden grundsätzlich nicht auf dem Portal freigegeben und veröffentlicht.
3. Gemeldete Mangel müssen sich sich auf eine der auszuwählenden Kategorien beziehen. Andernfalls ist eine Löschung durch die Verwaltung möglich.
4. Meldungen müssen für eventuelle Rückfragen oder ggf. weitere Informationen mit einem Absender versehen sein (Absenderdaten werden entsprechend DSGVO behandelt), annonyme Meldungen können unter Umständen nicht bearbeitet werden.
5. Meldungen mit falschen Adressdaten werden nicht bearbeitet und ggf. gelöscht.