DANKE das Sie helfen wollen!
1. Allgemeine Informationen:
Wir als Stadt nehmen jeden, der helfen möchte und kann, in eine dafür angelegte Datenbank auf. Wenn Sie auch helfen wollen, dann melden Sie sich im Werdauer Rathaus telefonisch unter:
Stadtinformation
Telefon: 03761/ 594 0
Frau Mühlig (Sekretariat Oberbürgermeister)
Telefon: 03761/ 594 218
Frau Kurze (Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon: 03761/ 594 207
oder per Mail an:
stadtverwaltung@werdau.de
Ihre Kontaktdaten und die Art Ihrer Hilfsbereitschaft werden aufgenommen und im Bedarfsfall gezielt übermittelt. So kann eine punktuelle und zielgerichtete Unterstützung erfolgen. Über diese Seite werden wir Sie auf dem aktuellen Stand halten und Sie über aktuelle Hilfsgesuche informieren.
Der Ökumenische Arbeitskreis und der Helferkreis Werdau suchen für die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge Patenschaften. Auch private Wohnungsgeber können als Patengeber und als ehrenamtliche Unterstützer erfasst werden. Die Patenschaften umfassen alle Dinge des Alltags und der Freizeit. Behördliche Dinge sind bitte über die bestehenden Netzwerke (Beratungsstellen) erfassen und regeln.
Kontakt: ÖAK = Christine Burghardt Tel. 01512/ 91 79 53 2
1.1 Registrierung
Bitte denken Sie an die Registrierung zur Erfassung der privat untergebrachten ukrainischen Flüchtlinge, damit diese entsprechende Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen können. Die Registrierung ist an folgenden Standorten möglich:
Werdau, Johannisplatz 10
Öffnungszeiten Mo. – Do. 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr ( Beratungsstelle der „Stiftung Soziale Dienste“ (1. Etage über Testzentrum)
Crimmitschau, Badergasse 11
Öffnungszeiten Mo. – Do. 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr ( Integrationsbüro „together“ )
Die Registrierung ist ohne Termin möglich, bitte Pässe/Ausweisdokumente aller Familienmitglieder mitbringen, für die Erfassung reicht eine anwesende Person mit den Unterlagen der anderen aus.
Die Registrierung ist wichtig, um eine genauere Zahl für den Landkreis Zwickau zu erfassen, damit entsprechende Leistungen vorbereitet werden kann (z.B. Schul- und Kitaplätze, Unterkünfte ). Die Personen können auch Anträge für Sozialleistungen (z.B. Arztbesuch) abholen und erhalten Hilfe beim Ausfüllen.
Niemand soll sich bei der Unterstützung der Flüchtlinge allein oder hilflos fühlen. Eine Registrierung ist auch die Grundlage für eine Kontaktaufnahme und erste Hilfestellung über bestehende Netzwerke. Außerdem sind die Mitarbeiter ständig über Änderungen/Neuerungen informiert. Die Beratungsstellen der Stiftung Soziale Dienste Werdau und Crimmitschau unterstützen offiziell das Landratsamt Zwickau.
2. Informationen des Landkreis Zwickau und des Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen stellt für Kriegsvertriebene aus der Ukraine eine Erstorientierungshilfe in ukrainischer und deutscher Sprache zur Verfügung. Die deutschsprachige Version zum Überblick für Helfer finden Sie HIER. Die ukrainischsprachige Version finden Sie auf unserer Helferseite hier ganz unten unter "Інформація для українських біженців".
2.1. Informationen des Landkreises
Den Antragstellenden wird empfohlen, vorab die Formulare von der Homepage herunterzuladen, auszufüllen und dann unterschrieben zurücksenden, um den Zugang zu Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete so einfach wie möglich zu halten.
Ukrainische Geflüchtete haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Für den Zugang zu Sozialleistungen füllen Sie bitte:
- den Hauptantrag nach Asylbewerberleistung und
die Vermögensselbstauskunft NUR für mitgeführtes/verfügbares Vermögen (Pflichtangabe) aus und
fügen Ihre Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie
Ihre aktuellen Kontaktdaten, wie Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und ggf. weitere Ansprechpartner (Unterstützer, Paten, etc.) hinzu.
Den Hauptantrag nach Asylbewerberleistung finden Sie HIER.
Die Auskunft zum mitgeführten Vermögen finden Sie HIER.
Senden Sie die Unterlagen an das Landratsamt Zwickau, Sozialamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau (Die Anschrift ist im Formular bereits eingefügt.) Nach Eingang der Unterlagen werden Sie zeitnah eingeladen. Anschließend an die Antragsstellung zur Leistungsgewährung können auch Termine zur Ausländerbehörde vermittelt werden.
Das Sachgebiet Asyl des Sozialamtes des Landkreises Zwickau ist ab 12. April 2022 unter einer neuen Adresse erreichbar. Ab dem 12. April 2022 finden Asylsuchende und Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Staaten ihre zuständigen Ansprechpartner für Anträge auf Asylbewerberleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Hilfe zum Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankenhilfe, Bildung und Teilhabe etc.) im
Landratsamt in Zwickau
Sachgebiet Asyl
Werdauer Straße 62
Haus 5, 2. Etage, Eingang C
zu folgenden Öffnungszeiten:
dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie
donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr.
Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten ist nur eine Terminvergabe nach vorheriger Anmeldung möglich.
Das Sachgebiet Asyl des Sozialamtes ist telefonisch unter 0375 4402-22182 sowie E-Mail asylleistung@landkreis-zwickau.de erreichbar.
Einreise mit Haustieren
In weiten Teilen der Ukraine tritt im Gegensatz zu Deutschland noch die Tollwut auf. Bei der Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen aus der Ukraine ist es daher erforderlich, zusätzlich zur Tollwutimpfung einen Test über die Wirksamkeit der Impfung vorzuweisen.
Aufgrund der aktuellen Situation kann weder sichergestellt werden, dass die Schutzsuchenden die notwendigen amtlichen Dokumente des Herkunftslandes und einen entsprechenden Test vorlegen können noch kann sichergestellt werden, dass alle Tiere, die mitgebracht werden, geimpft sind. Nach den Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird von Polen bei einreisenden Tieren eine Tollwutimpfung vorgenommen. Nach erfolgter Impfung ist eine amtlich überwachte Quarantänezeit von 21 Tagen einzuhalten.
Die Einreisenden werden gebeten, sich mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwutimpfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Es wird daher befristet bis zum 31. August 2022 Folgendes erlassen:
Die Einreise der mit den Schutzsuchenden mitgebrachten Heimtiere nach Sachsen gilt als genehmigt, sofern die betroffenen Personen ohne schuldhafte Verzögerung die Ankunft mit einem oder mehreren Heimtieren unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Den Vordruck zum Ausfüllen finden Sie HIER.
3. Wohnen
Bereits jetzt haben sich schon mehrere Wohnungseigentümer in unsere Helferdatenbank mit aufnehmen lassen. Derzeit wird mit Hochdruck am Herrichten vereinzelter Wohnungen gearbeitet. Sie haben auch Wohnraum zu vergeben und möchten helfen? Dann melden Sie sich in der Stadtverwaltung und lassen Sie sich mit aufnehmen.
4. Kindertagesstätte und Schulen
Das Landesamt für Schule und Bildung vermittelt den Zugang zu Bildungsmaterialien in ukrainischer Sprache zur Unterstützung des Unterrichts für Flüchtlinge.
Zur Unterstützung der schulischen Integration geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler verweisen wir hier auf zahlreiche ukrainische Lehrwerke in digitaler Form für viele Unterrichtsfächer des ukrainischen Schulsystems der Klassenstufen 1 – 11. Diese Materialen können für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HU) im Wahlbereich sowie für die zusätzlichen herkunftssprachlichen Angebote genutzt werden.
Aufnahmeverfahren von schulpflichtigen ukrainischen Kindern und Jugendlichen an sächsischen Schulen
Wenn Sie Kinder im Alter bis zum Schuleintritt haben, können Sie ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen.
Wenn Sie Kinder haben, die der Schulpflicht unterliegen und eine Schule in Deutschland besuchen sollen, wenden Sie sich an das Landesamt für Schule und Bildung und melden Sie ihr Kind über das Anmeldeprotal HIER an.
Wenn Sie selbst einen pädagogischen Abschluss haben und gern unterrichten möchten, melden Sie sich bitte beim Landesamt für Schule und Bildung.
4.1 Bildung
Auch unsere Werdauer Stadtbibliothek hat Zugriff auf ukrainische Lehrbücher und weitere Lektüre.
Bibliotheken sind Einrichtungen der Begegnung und des Zusammenhaltes. Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, politische Meinungsbildung und das Recht auf freie Meinungsäußerung gewähren sowie freiheitliche Werte unserer pluralistischen, offenen und toleranten Gesellschaft zu ermöglichen - dafür stehen Bibliotheken - als Orte -gelebter Demokratie. Der deutsche Bibliotheksverband bittet die Bibliotheken „in Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen alle ukrainischen Flüchtlinge zu unterstützen und ihnen Hilfe und Dienstleistungen anzubieten."
Wir möchten dieser Bitte folgen und starten unseren Hilfsaufruf „Ein Herz für die Ukraine“:
Sie haben gut erhaltene Kinder- und Jugendliteratur, Kinderspiele, Hörbücher und CD`s, die Sie spenden würden? Dann bitten wir Sie diese in der Stadtbibliothek Werdau abzugeben. Gemeinsam mit dem Lions Club Crimmitschau - Werdau werden wir diese Spenden in Werdau an die neu angekommenen Flüchtlingsfamilien verteilen!
Wir hoffen auf ihre Unterstützung! Helfen Sie gemeinsam mit uns!
Das Angebot der Stadtbibliothek für ukrainische Flüchtlinge
Wir beteiligen uns an der Aktion „Ein Herz für die Ukraine“. Zusätzlich zu unserem Aufruf haben für ukrainische Flüchtlinge interessante literarische Medienangebote zusammen-gestellt. Die ukrainische Sprache verwendet nicht-lateinische Schriftarten, die sich leicht von den russischen unterscheiden.
E-Books
- HIER finden Sie eine Sammlung von 70 frei zugänglichen ukrainischen Kinderbüchern, die von der ukrainischen Bildungsorganisation "Osvitoria" ausgewählt und zur Verfügung gestellt wurden - diese Bücher sind sehr schön, einige davon sind zweisprachig (Englisch-Ukrainisch), nützlich für das Erlernen einer Fremdsprache. Diese Webseite ist in ukrainischer Sprache, aber Google Übersetzer wird Sie in Ihre Landessprache übersetzen können.
- "An old lion" - ein weiterer Verlag mit englischer Webseite und vielen E-Books finden Sie HIER.
Weitere 27 kostenlose E-Books finden Sie HIER (englische Informationen unter der Liste der ukrainischen Titel) - Hier finden Sie weitere Links zu ukrainischen Verlagen. "RANOK" ("Morgen")
- HIER finden Sie Bücher für erwachsene Leser. Diese Seite HIER ist ebenfalls für Erwachsene und ist auf Ukrainisch)
Im folgenden finden Sie einen Link zu einer Sammlung von kostenlosen Kinderbüchern, die der Verlag zur Verfügung stellt, um Kinder zu trösten und aufzuheitern (Webseite auf Ukrainisch, Bücher auf Englisch). BARABOKA
- Eine digitale Bibliothek der ukrainischen Literatur finden Sie HIER
- und HIER ihr Kanal für Audioaufnahmen
- Kostenlose Hörbücher auf Ukrainisch (für Kinder) finden Sie HIER und auch HIER (bereitgestellt von Storytel - einer polnischen Hörbuchplattform)
5. Eröffnung eines Kontos und Informationen zu finanzieller Unterstützung
Hinweise der Sparkasse zur Eröffnung eines Kontos etc. finden Sie HIER!
Weitere Informationen folgen!
6. Kontaktdaten
Die wichtigsten Kontaktdaten zur Hilfestellung finden Sie unter dem Punkt 1. Allgemeines.
7. Spenden
7.1 Geldspenden
Mit Geldspenden kann am Meisten erreicht werden - so können zielgerichtet Defizite ausgeglichen werden. Sie möchten eine Geldspende leisten? Dann nutzen Sie folgende Kontodaten und/ oder wenden Sie sich bitte an Frau Christine Burghardt (0151/ 2917 95 32).
Spenden für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Kriegsgebieten
Ihre Spenden werden regional verteilt:
IBAN: DE 97 8705 5000 1020 0370 20
Verwendungszweck Ökum. Arbeitskreis für Ausländer
7.2 Sachspenden
Wenn Sie mit einer Sachspende (Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgegenstände wie Staubsauger, Geschirr und ähnliches) helfen wollen, dann wenden Sie sich bitte zwecks des aktuellen Bedarfs an den Helferkreis oder den Ökumenischen Arbeitskreis. Die Kontaktdaten finden Sie in Punkt 1. Allgemeines.
8. Umtausch von Ukrainischen Griwna in EURO
Umtauschprogramm gestartet – seit 24. Mai 2022 können Hryvnia-Banknoten in Euro getauscht werden
Flüchtlinge, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, können seit dem 24. Mai 2022 in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen. Darauf haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die Nationalbank der Ukraine verständigt.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen.
Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank (www.bundesbank.de/wechselkurse-uah) bekanntgegebenen Wechselkurs.
Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich.