Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge vom 02.11.2021

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge vom 02.11.2021

Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer einer Bestandsimmobilie.

Gefördert werden Bestandgebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden

 

1. Nichtinvestive Maßnahmen

Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäude-spezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und technischen Mindestanforderungen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotenzials.

Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 1.200,00 Euro je Gebäude.

 

2. Investive Maßnahmen

Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens ( siehe 1. ) wie z.B.

  • Baumaßnahmen und technische Ausstattungen wie Fluttore, wasserdichte Eingangstüren, Kellerfenster
    -baukonstruktive Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor eindringendem Grundwasser oder Kanalisationswasser oder weitere bauliche Vorsorgemaßnahmen
  • Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 20.000,00 Euro je Gebäude.

 

Antragstellung:

Sächsische Aufbaubank ( www.sab.sachsen.de )

www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

© Anja Kurze E-Mail

Zurück

Kontakt

Stadtverwaltung Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau

Öffnungszeiten:

Montag09:00 - 11:30 Uhr 
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 15:30 Uhr
Freitag09:00 - 11:30 Uhr 

 

ACHTUNG, WICHTIGER HINWEIS:

Die Verwaltung bleibt am 24.02.2025 (nach dem Wahltag) für den Besucherverkehr geschlossen.

 

Das STANDESAMT ist derzeit nur noch Dienstag und Donnerstag geöffnet!

Samstagsöffnung des Einwohner- und Meldeamt Werdau von 09:00-11:30 Uhr

01.02.2025
22.02.2025
05.04.2025
10.05.2025
14.06.2025
05.07.2025
02.08.2025
06.09.2025
11.10.2025
08.11.2025
06.12.2025   

Weitere Termine finden Sie auch im Terminkalender.