Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge vom 02.11.2021
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer einer Bestandsimmobilie.
Gefördert werden Bestandgebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden
1. Nichtinvestive Maßnahmen
Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäude-spezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und technischen Mindestanforderungen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotenzials.
Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 1.200,00 Euro je Gebäude.
2. Investive Maßnahmen
Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens ( siehe 1. ) wie z.B.
- Baumaßnahmen und technische Ausstattungen wie Fluttore, wasserdichte Eingangstüren, Kellerfenster
-baukonstruktive Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor eindringendem Grundwasser oder Kanalisationswasser oder weitere bauliche Vorsorgemaßnahmen - Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 20.000,00 Euro je Gebäude.
Antragstellung:
Sächsische Aufbaubank ( www.sab.sachsen.de )