Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge vom 02.11.2021

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge vom 02.11.2021

Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer einer Bestandsimmobilie.

Gefördert werden Bestandgebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden

 

1. Nichtinvestive Maßnahmen

Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäude-spezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und technischen Mindestanforderungen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotenzials.

Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 1.200,00 Euro je Gebäude.

 

2. Investive Maßnahmen

Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens ( siehe 1. ) wie z.B.

  • Baumaßnahmen und technische Ausstattungen wie Fluttore, wasserdichte Eingangstüren, Kellerfenster
    -baukonstruktive Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor eindringendem Grundwasser oder Kanalisationswasser oder weitere bauliche Vorsorgemaßnahmen
  • Die Höhe der Zuwendung für diese Maßnahmen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist begrenzt auf 20.000,00 Euro je Gebäude.

 

Antragstellung:

Sächsische Aufbaubank ( www.sab.sachsen.de )

www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

© Anja Kurze E-Mail

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Kontakt

Stadtverwaltung Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau

Öffnungszeiten:

Montag09:00 - 11:30 Uhr 
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 15:30 Uhr
Freitag09:00 - 11:30 Uhr 

 

ACHTUNG, WICHTIGER HINWEIS:

  • Das STANDESAMT ist derzeit nur noch Dienstag und Donnerstag geöffnet!

Wir bitten um Ihr Verständnis! Vielen Dank!

Samstagsöffnung des Einwohner- und Meldeamt Werdau von 09:00-11:30 Uhr

  • 07.12.2024

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