Information der Stadtwerke Werdau GmbH zur Abschaffung Gasbeschaffungsumlage
AKTUELLE STELLUNGNAHME ZUR GASPREISBREMSE DER BUNDESREGIERUNG
In der Pressekonferenz vom 29.09.2022 haben Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner einen umfassenden Abwehrschirm vorgestellt, mit dem die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden sollen. Es sollen mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht werden. Durch Einsparungen soll die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert werden. Neben der Strompreisbremse will die Bundesregierung auch eine Gaspreisbremse einführen. Für den Abwehrschirm will die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Im Rahmen der Gaspreisbremse soll die ab 01.10.2022 vorgesehene saldierte Preisanpassung gemäß § 26 EnSiG (Gasbeschaffungsumlage) gestoppt und die zugrunde liegende Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben werden. Die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung befindet sich laut Aussage von Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits in Vorbereitung und soll kurzfristig erfolgen.
Die von THE zum 01.10.2022 veröffentlichten weiteren Umlagen und Entgelte – Gasspeicherumlage, SLP- und RLM-Bilanzierungsumlage, Konvertierungsentgelt und -umlage und VHP-Entgelt – bleiben in der veröffentlichten Höhe bestehen.
Nach Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung werden wir die Preisanpassung selbstverständlich, ggfs. auch rückwirkend, in entsprechendem Umfang rückgängig machen.
Wir bedauern die derzeit unklare Situation und hoffen auf Ihr Verständnis!