Fördergelder für die „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“
Einreichung der Anträge bis 30. September 2022
Über den Landkreis Zwickau können Fördermittel für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beantragt werden. Pro Projektantrag können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Insgesamt stehen für das laufende Jahr noch rund 60.000 Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind zum Beispiel:
- Veranstaltungen in den Städten und Gemeinden, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die öffentlichkeitswirksam das inklusive Gemeinwesen stärken, z. B. „Tag der offenen Tür“,
- Kunst-, Tanz-, Musik-, Film- und Theaterprojekte für und mit Menschen mit Behinderungen sowie spezielle Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung,
- Dienstleistungen zur Verbesserung der politischen Teilhabe, z. B. durch Einsatz von Gebärdensprachdolmetschen, politische Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen,
- Mediengestaltung für eine barrierefreie Kommunikation, z. B. Veröffentlichungen in einfacher oder leichter Sprache.
Förderfähig sind dabei Sachausgaben wie Miete, Material, Porto- und Telefonkosten, Fahrtkosten und Honorare für Referentinnen/Referenten. Im Rahmen von Veranstaltungen können zudem Gagen für Kunstschaffende und Akteurinnen/Akteure geltend gemacht werden.
Lediglich Investitionen sind im Rahmen dieses Förderprogrammes ausgeschlossen. Anträge können noch bis längstens 30. September 2022 eingereicht werden.
Für die Gewährung ist die Reihenfolge des Antrageinganges in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschlaggebend. Der Förderbetrag muss gemäß Förderbescheid in diesem Jahr verwendet werden. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.
Die Zuwendung stammt aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Antrag und zum Verfahren sind unter https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=5351 zu finden.
Als Ansprechpartnerin steht Frau Tedika-Rudat unter sozialamt@landkreis-zwickau.de oder telefonisch unter 0375 4402-22122 zur Verfügung.