Bundestagswahl 2025
Wahlhelfer gesucht
Stadt Werdau bittet um Unterstützung
Wahlhelfer werden zur Absicherung benötigt
Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Um die reibungslose Durchführung der am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl abzusichern, bittet die Stadt Werdau darum, sich als Wahlhelfer zu engagieren.
Gesucht werden Wahlhelfer, die in den Wahllokalen tätig sein werden.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher und seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und drei bis sieben Beisitzern zusammen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Wahlberechtigungen zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und nach 18 Uhr das Wahlergebnis auszuzählen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wahlhelfer-Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.
Einsatz in den Wahlvorständen
In der Regel arbeiten Wahlvorstände in zwei Schichten, wobei im Vorfeld abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet. Zur Stimmauszählung müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für die Tätigkeit bezahlt die Stadt Werdau eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro bis 40 Euro für Vorsitzende.
Kontakt
Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Werdau/ Arbeitsgruppe Wahlen. Die Mitarbeiter stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung (Markt 10-18, Nebengebäude des Rathauses, 08412 Werdau). Gern können Sie bei Interesse das angefügte Formular ausfüllen und an folgende Mailadresse senden:
Tel.: 03761 – 594 323
Fax: 03761 – 594 333
E-Mail: 3.00pikula@werdau.de
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FORMULAR - Antrag FB 3.00.1 Bereitschaftserklärung zur Über.pdf |
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