Aktueller Sachstand und Anliegerinformationen zur August-Bebel-Straße
Die August-Bebel-Straße wird vom 15.07.2024 bis voraussichtlich 30.08.2024 in 3 Bauabschnitten zwischen Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße und Zwickauer Straße/ Marktausgang für die Sicherungsarbeiten an der Fernwärme im Auftrag der Stadtwerke Werdau für den Verkehr voll gesperrt.
Im 1. Bauabschnitt ist der Abschnitt August-Bebel-Straße 15-23 bzw. 20-24 einschließlich der Einmündung Kranzbergstraße vom 15.07.2024 bis voraussichtlich 04.08.2024 voll gesperrt. Die Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/ Brühl ist jedoch weiterhin frei befahrbar.
Um die Erreichbarkeit der Häuser August-Bebel-Straße 2-14 bzw. 1-13 sicherzustellen, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Der Straßenabschnitt kann über den Marktausgang angefahren werden. Aufgrund des 2-Richtungs-Verkehrs ist jedoch ein Haltverbot erforderlich. Das Parken ist somit in dieser Zeit vor den Häusern 1-13 nicht möglich.
Parallel zum 1. Bauabschnitt wird im 2. Bauabschnitt die Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/ Brühl vom 22.07.2024 bis voraussichtlich 26.07.2024 voll gesperrt.
Um die Erreichbarkeit der Häuser Freiherr-vom-Stein-Straße 1-7 bzw. 14-24 sicherzustellen, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Aufgrund des 2-Richtungs-Verkehrs ist jedoch ein Haltverbot erforderlich. Das Parken ist somit in dieser Zeit in diesem Straßenabschnitt nicht möglich.
Im 3. Bauabschnitt ist die August-Bebel-Straße zwischen der Einmündung Kranzbergstraße und der Zwickauer Straße voraussichtlich vom 05.08.2024 bis 30.08.2024 voll gesperrt. Um den neu geschaffenen Parkplatz zwischen der August-Bebel-Straße 14/20 zu erreichen, wird die Einbahnstraßenregelung in der Kranzbergstraße aufgehoben. Aufgrund des 2-Richtungs-Verkehrs ist jedoch ein Haltverbot erforderlich. Das Parken ist somit in dieser Zeit aufgrund der Schaffung von Ausweichmöglichkeiten teilweise nicht möglich.
Der Fußgängerverkehr ist während der gesamten Bauzeit über die vorhandenen Gehwege gewährleistet.
Abfallentsorgung:
Wir möchten Sie informieren, dass die Abfallbehälter zum Zwecke der Entleerung an der nächsten, vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle sowie außerhalb der Baufelder am Straßenrand bereitzustellen sind. Als Sammelplätze bieten sich die freien Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich an. Die Abfallbehälter sind rechtzeitig bis 6:00 Uhr des jeweiligen Entleerungstages gut erreichbar bereitzustellen. Nach erfolgter Entleerung sind die Abfallbehälter wieder auf das jeweilige Grundstück zu verbringen. Durch das Bereitstellen der Abfallbehälter darf niemand behindert oder gefährdet werden.