Aktuelle Informationen zum Thema Corona Virus
Sieben-Tage-Inzidenzwert stabil unter 35 – ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen
Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am Montag dem 14. Juni 2021, gelten im Landkreis Zwickau u. a. daher folgende Lockerungen:
Kontaktbeschränkungen
− Im privaten und öffentlichen Raum dürfen zehn Personen (auch aus unterschiedlichen Hausständen) zusammenkommen.
− Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind mit bis zu 50 Personen zulässig.
allgemeine Testverpflichtung
Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:− Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
− Messen im Innenbereich,
− Großveranstaltungen,
− Dampfsaunen, Dampfbäder und Saunen sowie
− Prostitutionsangebote.
Gastronomie
Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außen- und Innenbereich ist zulässig. Die Testpflicht entfällt. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie.
Einkaufen und Geschäfte
Alle Ladengeschäfte und Märkte dürfen öffnen, die Testpflicht entfällt. Zudem entfällt die Verkaufsflächenbeschränkung.
Eheschließungen und Beerdigungen
An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt.
Körpernahe Dienstleistungen
Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Die Testpflicht entfällt.
Sport
Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
Bäder, Saunen
Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen
Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontakterfassung öffnen.
Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.
Öffentliche Festivitäten
Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.