Stadt sucht Wochenmarkthändler
Die Stadt sucht für ihren Wochenmarkt, welcher dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr stattfindet (in der ersten und letzten Woche des Jahres sowie in der Woche vor dem Stadt und Straßenfest wird kein Wochenmarkt durchgeführt) noch Händler.
Gesucht werden insbesondere Händler mit Backwaren, Käse und Molkereiprodukten, Blumen und Pflanzen, Honig und Haushaltswaren (Imbissgerichte sind auch gern gesehen).
Bei Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Märkte der Stadtverwaltung Werdau gern zur Verfügung: Telefon 03761 594295.
Bei uns können Sie den Wochen-, Frühjahrs-. Sommer-, Herbst-, Sachsen-, Garten- und Pflanzenmarkt sowie den Weihnachtsmarkt erleben.
Standort:
Unsere Märkte finden auf dem mittleren Marktspiegel und oberen Markt statt (bei Bedarf erfolgte eine Marktverlegung auf dem Kirchplatz).
Verkaufseinrichtungen:
Als Verkaufseinrichtungen auf den Märkten sind nur Verkaufswagen, Verkaufshänger, Verkaufsstände und Verkaufstische zugelassen.
Standplätze:
Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Marktaufsicht.
Der Standplatz darf frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit bezogen und muss spätestens eine Stunde nach Ende der Marktzeit geräumt werden.
Elektroanschlüsse:
Elektroanschlüsse werden durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Für den Bezug von Elektroenergie wird eine Anschlussgebühr von 0,25 € fällig.
Für den Verbrauch von Elektroenergie werden folgende Pauschalbeträge erhöben:
1.Kleinverbraucher (Waage, Kasse, Licht) 1,00 €
2.Verbraucher mit Kühlgeräten oder Kleingrill 1,50 €
3.Verbraucher mit Elektrogeräten / Elektrogrill 2,50 €
4.Verbraucher mit Heizgerät 1,50 €
Benutzung durch Dritte:
Eine Benutzung des gesamten Marktplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte (z.B. Marktschreier) ist möglich. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 210,00 € pro Tag zu erheben.
Weiterhin können offene Verkaufsstände von der Stadtverwaltung für Veranstaltungen ausgeliehen werden.
Gebühren für
Verkaufsstände:
Für die Inanspruchnahme offener Verkaufsstände wird eine Gebühr von 5,00 € pro Tag und Stand erhoben.
Der Transport des Standes ist kostenpflichtig oder in eigener Verantwortung durchzuführen.
(Die Abholung und Rückgabe der Stände ist mit dem Städtischen Bauhof abzustimmen.)
Haftung:
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht